DIE GRÜNDUNG

>>Private Ersatzschule mit staatlicher Anerkennung

Gertraud Greiling

Die KOSMOS-Bildung Münsterlandschule Tilbeck existiert seit 2008 in den umgestalteten Sandsteingebäuden auf dem Gelände des Stifts Tilbeck, zwischen Havixbeck, Münster und Bösensell. Die Schule entstand aus dem Interesse einiger Eltern, ihren Kindern eine spannende und glückliche Schulzeit basierend auf einem reformpädagogischen Ansatz zu ermöglichen.

Man entschied sich für einen Mix aus den Ansätzen von Maria Montessori, dem Marchtaler Plan und weiteren reformpädagogischen Best-Practice-Erfahrungen, z. B. aus der Wartburggrundschule Münster – deren langjährige Schulleiterin, Gertraud Greiling (verstorben 2023), wurde in der KOSMOS-Bildung Münsterlandschule Tilbeck Gründungsschulleiterin.

FORMELLES

Der Schulträger für die Grundschule und die Gesamtschule ist die KOSMOS-Bildung gGmbH, also ein privater Ersatzschulträger. Die KOSMOS-Bildung Münsterlandschule Tilbeck ist eine Privatschule mit staatlicher Anerkennung.

Das bedeutet, dass wir gleichwertig zu den öffentlichen Schulen arbeiten: wir erfüllen die Lehrpläne des Landes NRW und nehmen an den zentralen Prüfungen teil (also z. B. für den 10er-Abschluss oder das Abitur). Die staatliche Anerkennung führt dazu, dass wir einen Großteil der entstehenden Kosten durch das Land NRW refinanziert bekommen. Um die zusätzlichen Kosten zu decken, bitten wir Sponsoren und Eltern um Spenden – für Eltern von 0 bis x-Hundert sozial gestaffelt und freiwillig. Wir sind keine Reichenschule, unsere Familien sind in Summe eine bunte Münsterländer Mischung.

G R U N DG E S E T Z  Art. 7, Abs. 4 :
(4) Das Recht zur Errichtung von privaten Schulen wird gewährleistet. Private Schulen als Ersatz für öffentliche Schulen bedürfen der Genehmigung des Staates und unterstehen den Landesgesetzen. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die privaten Schulen in ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht hinter den öffentlichen Schulen zurückstehen und eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird….